Informationen zum Verfahren
FÜR ASYLANTRÄGE IN DEN PROVINZEN CEUTA ODER MELILLA WERDEN AUSSCHLIESSLICH AUSLÄNDER BETREUT, DIE UNMITTELBAR UND UNREGELMÄSSIG IN DIESE STÄDTE GELANGT SIND. DIES ALLES IN ANWENDUNG DER WEISUNG DES STAATSSEKRETARIATS FÜR SICHERHEIT UND DES UNTERSTAATSSEKRETARIATS ÜBER DAS VERFAHREN ZUM INTERNATIONALEN SCHUTZ.
VORZULEGENDE DOKUMENTATION
- Zwei Passfotografien.
- Reisepassoriginal und Fotokopie mit Daten und Stempeln, sofern vorhanden.
- Barrierefreiheit
- Impressum
- Kontakt
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Spanischen Originaltext anzeigen
Der folgende Text stammt von der spanischen Behörde und wird als rechtliche Quelle auf Spanisch angezeigt. Die Übersetzung dient nur zur Orientierung.
PARA LA SOICITUD DE ASILO EN LAS PROVINCIAS DE CEUTA O MELILLA SE ATENDERÁ EXCLUSIVAMENTE A EXTRANJEROS QUE HUBIEREN ACCEDIDO DIRECTAMENTE Y DE FORMA IRREGULAR A DICHAS CIUDADES. TODO ELLO EN APLICACIÓN DE LA INSTRUCCIÓN SECRETARÍA DE ESTADO DE SEGURIDAD Y DE LA SUBSECRETARIA SOBRE EL PROCEDIMIENTO DE PROTECCIÓN INTERNACIONAL.
DOCUMENTACIÓN A PRESENTAR
• Dos fotografías tamaño carnet.
• Pasaporte original y fotocopia donde existan datos y sellos, en caso de poseerlo.
Spanische Version abgerufen am 26. Juli 2026.
Diese Informationen werden nur zur Vereinfachung bereitgestellt und können ungenau oder veraltet sein. Überprüfen Sie die aktuellen offiziellen Informationen immer auf der Website der Verwaltung.