Häufigste Anliegen

Abholung des Ausländerausweises (TIE)

POLICIA - RECOGIDA DE TARJETA DE IDENTIDAD DE EXTRANJERO (TIE)

Informationen zum Verfahren

WICHTIG

Bevor Sie einen Termin zur Abholung Ihrer Karte buchen, müssen Sie SICHERSTELLEN, dass sie sich bereits in der Dokumentationseinheit befindet, in der sie ausgestellt wurde. Überprüfen Sie dazu, dass die Ihrer Karte zugeordnete Chargennummer (Angabe, die auf der Abholbescheinigung erscheint) gleich oder niedriger als die vom ausgewählten Büro angegebene Chargennummer ist.

Der Termin ist persönlich, sodass ein einzelner Termin nicht für verschiedene Mitglieder der Familieneinheit akzeptiert wird. Die Abholung der TIE erfolgt ausschließlich durch ihren Inhaber.

Im Fall von Minderjährigen unter 6 Jahren ist die Fingerabdrucküberprüfung für die Abholung der TIE nicht erforderlich, sodass die Person, die die gesetzliche Vertretung oder Bevollmächtigung innehat, ohne den Minderjährigen erscheinen kann.

Bei Minderjährigen ab 6 Jahren und Personen mit gerichtlich ergänzter Geschäftsfähigkeit muss ihr Fingerabdruck zum Zeitpunkt der Aushändigung überprüft werden. Daher müssen sie zum Zeitpunkt der Abholung der TIE im Büro anwesend sein, zusammen mit der Person, die ihre gesetzliche Vertretung oder Bevollmächtigung innehat.

Die Dokumente, die zum Nachweis der Beziehung zum Minderjährigen vorgelegt werden müssen, sind: Gültige Original-Identitätsdokumente, in allen Fällen. In Spanien geborener Minderjähriger: Familienbuch oder Geburtsurkunde aus dem Standesamt oder Gerichtsurteil über die Vormundschaft.

Im Ausland geborener Minderjähriger: Geburtsurkunde oder Vormundschaftsdokumente des Minderjährigen, übersetzt (nach Bedarf) und legalisiert, entweder mit der Haager Apostille oder auf diplomatischem Wege. Zum Nachweis der Bevollmächtigung: In Spanien ausgestellte notarielle Vollmacht.

Außerhalb Spaniens erstellte notarielle Vollmacht, übersetzt (nach Bedarf) und legalisiert, entweder mit der Haager Apostille oder auf diplomatischem Wege. Minderjähriger Studierender mit einem SME-Visum: Muss ausschließlich von der Person begleitet werden, die im Bericht der Regierungsdelegation erscheint, ordnungsgemäß akkreditiert und mit gültiger Original-Identitätsdokumentation.

Minderjährige unter Vormundschaft: Müssen von einer für das Vormundschaftszentrum verantwortlichen Person begleitet werden, die ihr gültiges Original-Identitätsdokument und die offiziellen Vormundschaftsdokumente vorlegt. Zur Abholung der TIE sind die Ausstellungsbescheinigung und das Dokument, das die Identität des ausländischen Karteninhabers belegt, original und gültig, erforderlich.

Die Dokumente, die zum Nachweis der Identität vorgelegt werden können, sind: Reisepass Ihres Landes. Meldebescheinigung für undokumentierte Ausländer, ausgestellt von den spanischen Behörden.

Reisedokument, gültig ausgestellt und von Spanien anerkannt. Zum Zeitpunkt der Abholung der neu ausgestellten TIE muss der Bürger seine vorherige Karte (ob abgelaufen oder noch gültig) abgeben oder andernfalls den Original-Polizeibericht über Verlust oder Diebstahl vorlegen.

Ebenso werden Sie darüber informiert, dass die Karte nicht ausgehändigt wird, wenn sie zum Zeitpunkt der Abholung bereits abgelaufen ist.

Klarer Preis

14,99 €pro Termin

+5,00 € bei Wahl eines bestimmten Amts

Sie zahlen nichts im Voraus. Die Gebühr fällt erst an, wenn wir Ihren Termin sichern

Bereit für Ihren Termin?

Sie zahlen nichts im Voraus. Erst wenn wir Ihren Termin gesichert haben, wird abgerechnet: Dann bestätigen Sie die Zahlung, um Ihren Platz zu sichern.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Wie funktioniert euer Service?

Wir suchen und buchen Ihren Termin mit den Angaben aus dem Formular. Nach dem Absenden erhalten Sie per SMS einen Tracking-Link, um den Status zu prüfen, Daten zu ändern oder zu stornieren. Sobald ein Termin frei wird, buchen wir ihn auf Ihren Namen und benachrichtigen Sie. Wir sind ein privater Dienst: Wir verkaufen keine Termine und sind keine Behörde.

Wie lange dauert es, einen Termin zu bekommen?

Das hängt vom Verfahren und der Provinz ab. Wir suchen rund um die Uhr; oft gibt es innerhalb weniger Tage einen Termin, aber ausgelastete Ämter oder Einschränkungen (bestimmtes Amt …) können länger dauern.

Was kostet es?

Die Gebühr beträgt 14,99 € (inkl. MwSt.) für jedes verfügbare Amt — die schnellste Option. Die Wahl eines bestimmten Amts kostet zusätzlich 5,00 € (gesamt 19,99 €). Sie zahlen nur, wenn wir Ihren Termin sichern. Amtliche Gebühren sind nicht enthalten.

Muss ich zahlen, bevor ich den Termin habe?

Nein. Zuerst buchen wir den Termin; danach zahlen Sie.

Kann ich meine Anfrage stornieren oder ändern?

Ja. Nach dem Absenden erhalten Sie per SMS einen Tracking-Link: dort können Sie den Status prüfen, Daten ändern oder stornieren. Für ein anderes Verfahren, eine andere Provinz oder ein anderes Amt: stornieren und eine neue Anfrage starten.

Ich habe bereits einen ausstehenden Termin. Kann ich den Service trotzdem nutzen?

Wenn Sie bereits einen aktiven Termin für dasselbe Verfahren haben, blockiert das Amt in der Regel einen weiteren. Stornieren Sie Ihren Termin zuerst und starten Sie dann die Suche mit uns.

Kann ich selbst weiter suchen?

Ja. Wenn Sie zuerst einen Termin bekommen, stornieren Sie Ihre Anfrage über den Tracking-Link, damit wir nicht einen weiteren mit Ihren Daten buchen.

Welche Unterlagen brauche ich?

Das hängt vom Verfahren und der Provinz ab. Die Verfahrensseite enthält die offiziellen Informationen. Wir sind keine Kanzlei und keine Verwaltungsagentur.