Informationen zum Verfahren
VORZULEGENDE UNTERLAGEN
- Originalreisepass und vollständige Fotokopie davon.
- 2 Passfotos.
- Nachweis des Wohnsitzes.
- Ist der Antragsteller minderjährig, muss er eine Original-Geburtsurkunde und eine Kopie* vorlegen und von seinen Eltern** begleitet werden.
- ist das Dokument in einer anderen Sprache als Spanisch verfasst, muss es von einem vereidigten Übersetzer übersetzt werden.
** Fehlt ein Elternteil, ist eine NOTARIELLE URKUNDE des abwesenden Elternteils vorzulegen, in der steht: „dass er den anderen Elternteil ausdrücklich ermächtigt, für den Minderjährigen das Asylverfahren in Spanien durchzuführen“
- Barrierefreiheit
- Impressum
- Kontakt
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Spanischen Originaltext anzeigen
Der folgende Text stammt von der spanischen Behörde und wird als rechtliche Quelle auf Spanisch angezeigt. Die Übersetzung dient nur zur Orientierung.
DOCUMENTACIÓN A APORTAR
-Pasaporte original y fotocopia completa del mismo.
- 2 fotografías tamaño carnet.
- Documento acreditativo del domicilio.
-Si el solicitante es menor de edad deberá aportar partida de nacimiento original y copia* y estar acompañado de sus progenitores**.
* si el documento está redactado en idioma diferente al castellano, deberá ser traducido por un traductor jurado.
**En caso de faltar alguno de los progenitores deberá aportar ACTA NOTARIAL del progenitor ausente, en el que figure: “que autoriza expresamente al otro progenitor a realizar al menor el trámite de asilo en España
Spanische Version abgerufen am 28. Oktober 2026.
Diese Informationen werden nur zur Vereinfachung bereitgestellt und können ungenau oder veraltet sein. Überprüfen Sie die aktuellen offiziellen Informationen immer auf der Website der Verwaltung.