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Fingerabdrücke (Kartenausstellung) — Erst, Verlängerung, Duplikat · Gesetz 14/2013

POLICÍA-TOMA DE HUELLAS (EXPEDICIÓN DE TARJETA) INICIAL, RENOVACIÓN, DUPLICADO Y LEY 14/2013

Informationen zum Verfahren

WICHTIG

Antragsteller für eine Ausländer-Identitätskarte, die Begünstigte des Verfahrens des vorübergehenden Schutzes für durch den KONFLIKT IN DER UKRAINE vertriebene Personen sind, müssen den spezifischen Termin POLIZEI - KARTE UKRAINE-KONFLIKT auswählen, da sie „NICHT“ bedient werden, wenn sie den allgemeinen Termin POLIZEI - FINGERABDRUCKABNAHME (KARTENAUSSTELLUNG) ERSTMALIG, VERLÄNGERUNG, DUPLIKAT UND GESETZ 14/2013 buchen.

DIE AUSSTELLUNG DER AUSLÄNDER-IDENTITÄTSKARTE (T.I.E.) KANN NUR IN DER PROVINZ DES WOHNSITZES ERFOLGEN. Bevor Sie den Termin für die Ausstellung der TIE beantragen, prüfen Sie, ob sich das Verfahren im Status „Positiv beschieden“ befindet und ob die Gewährung Ihres Aufenthalts oder Verbleibs die Ausstellung einer TIE mit sich bringt.

Im Fall von Karten, die mit dem Gesetz 14/2013 zur Unterstützung von Unternehmern verbunden sind, konsultieren Sie den elektronischen Sitz der Einheit für Großunternehmen. Es wird daran erinnert, dass die durch Entscheidung des Ausländeramts oder der Generaldirektion für Migrationsverwaltung gewährte Genehmigung — sobald die Anmeldung bei der Sozialversicherung erfolgt ist oder das Visum gegebenenfalls erteilt wurde — volle Wirkung gegenüber der Verwaltung und Dritten hat, und ihre Wirksamkeit ist nicht von der Erlangung der Ausländer-Identitätskarte abhängig, unbeschadet der Tatsache, dass sie gemäß Artikel 4.2 des Grundgesetzes 4/2000 vom 11.

Januar innerhalb eines Monats nach ihrer Gewährung beantragt werden muss. Im Fall des Verbleibs von Familienangehörigen von Studierenden (SLF-Visum) müssen Sie sich vor dem Termin zur Ausstellung der TIE an das zuständige Ausländeramt wenden, damit die Verbleibsgenehmigung erfasst wird.

Eine TIE wird nicht ausgestellt, wenn die Gültigkeit der zugehörigen Aufenthaltsgenehmigung kleiner oder gleich 6 Monate ist, noch wenn die Gültigkeit der auszustellenden Karte weniger als 30 Tage beträgt. Der Termin ist persönlich, sodass ein einzelner Termin nicht für verschiedene Mitglieder der Familieneinheit akzeptiert wird.

DOKUMENTATION / ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN FÜR DIE AUSSTELLUNG DER AUSLÄNDER-IDENTITÄTSKARTE: Nachweis des gebuchten Termins. Antragsformular Modell EX-17 (pdf), ordnungsgemäß ausgefüllt und vom Betroffenen oder seinem gesetzlichen Vertreter unterzeichnet.

Spezifisches Antragsformular, wenn die auszustellende TIE mit dem Gesetz 14/2013 zur Unterstützung von Unternehmern verbunden ist, ordnungsgemäß ausgefüllt und vom Betroffenen oder seinem gesetzlichen Vertreter unterzeichnet. Identitätsdokument, original und gültig (Original).

Nur die folgenden sind gültig: Reisepass Ihres Landes. Meldebescheinigung für undokumentierte Ausländer, ausgestellt von den spanischen Behörden.

Reisedokument, gültig ausgestellt und von Spanien anerkannt. Gemäß dem Recht der Europäischen Union müssen sowohl Reisepässe als auch Reisedokumente innerhalb der zehn Jahre vor dem Datum der Vorlage bei der anfordernden Behörde ausgestellt worden sein.

Nachweis der Zahlung der Gebühr Modell 790 Code 012 des Innenministeriums. Die Kopie muss vollständig korrekt ausgedruckt sein; Ausdrucke, bei denen der untere Teil des Dokuments — mit dem Vermerk „Kopie für die Verwaltung“ — nicht erscheint, werden nicht akzeptiert.

Das Formular wird von der Polizei-Website heruntergeladen. DAS GEBÜHRENFORMULAR DARF NICHT FOTOKOPIERT WERDEN, da jedes Dokument durch eine eindeutige Kennung identifiziert wird.

Wenn das Modell 790, Code 012, unrechtmäßig bezahlt wurde, muss die Rückerstattung dieser Gebühr persönlich bei der Dokumentationseinheit, in der die Ausländer-Identitätskarte ausgestellt wurde, oder andernfalls dort, wo Sie den Termin zu diesem Zweck erhalten haben, beantragt werden.

Unter keinen Umständen sollte die Rückerstattung über ein Register beantragt werden. Ein aktuelles Farbfoto des Gesichts des Antragstellers, Größe 32x26 Millimeter, mit einheitlichem, schlichtem weißem Hintergrund, von vorne aufgenommen, mit vollständig unbedecktem Kopf und ohne Brille mit dunklen Gläsern oder anderen Kleidungsstücken, die die Identifizierung der Person verhindern oder erschweren könnten.

(Das Foto muss das Oval des Gesichts deutlich zeigen, einschließlich Augenbrauen, Augen, Nase, Mund und Kinn, und muss in hoher Auflösung auf hochwertigem Fotopapier sein.) Aktuelle Meldebescheinigung oder Nachweis (innerhalb der letzten drei Monate ausgestellt), falls Sie die Adresse geändert haben.

Für Inhaber von Aufenthaltsgenehmigungen als Investoren oder Mobilität innerhalb des Unternehmens nach dem Gesetz 14/2013 und ihre jeweiligen Familienangehörigen ist dies keine wesentliche Voraussetzung. Original und Kopie.

Entscheidung über die Gewährung der Aufenthalts- oder Verbleibsgenehmigung, ausgestellt vom Büro der Regierungsdelegation oder der Generaldirektion für Migrationsverwaltung, in den Fällen, in denen sie Ihnen zur Verfügung gestellt wurde. Wenn Ihnen nicht zum ersten Mal eine Ausländer-Identitätskarte (TIE) ausgestellt wird, bringen Sie die vorherige mit.

Andernfalls einen Verlust- oder Diebstahlbericht. Minderjährige müssen von ihrem gesetzlichen Vertreter begleitet werden, ordnungsgemäß akkreditiert und mit gültiger Original-Identitätsdokumentation, oder von der von ihnen bevollmächtigten Person.

Die Dokumente, die zum Nachweis der Beziehung zum Minderjährigen vorgelegt werden müssen, sind: Identitätsdokumente, original und gültig, in allen Fällen. In Spanien geborener Minderjähriger: Familienbuch oder Geburtsurkunde aus dem Standesamt oder Gerichtsurteil über die Vormundschaft.

Im Ausland geborener Minderjähriger: Geburtsurkunde oder Vormundschaftsdokumente des Minderjährigen, übersetzt (nach Bedarf) und legalisiert, entweder mit der Haager Apostille oder auf diplomatischem Wege. Zum Nachweis der Bevollmächtigung: In Spanien ausgestellte notarielle Vollmacht.

Außerhalb Spaniens erstellte notarielle Vollmacht, übersetzt (nach Bedarf) und legalisiert, entweder mit der Haager Apostille oder auf diplomatischem Wege. Wenn die Minderjährigen Studierende mit einem SME-Visum sind, müssen sie den positiven Bericht der Regierungsdelegation vorlegen und ausschließlich von der in diesem Bericht autorisierten Person begleitet werden.

Im Fall der Ausstellung der mit Grenzgängern verbundenen TIE muss die Gewährungsentscheidung der Regierungsunterdelegation vorgelegt werden. Original und Kopie.

ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN FÜR DIE AUSSTELLUNG EINES DUPLIKATS DER AUSLÄNDER-IDENTITÄTSKARTE (T.I.E.) Fälle, in denen ein Duplikat beantragt werden kann: Diebstahl, Verlust oder Beschädigung der Karte. Änderung von Identitäts- oder Adressdaten.

Korrektur eines Fehlers beim Druck/Medium der Karte. Im Fall von Verlust oder Diebstahl der Karte: Original-Polizeibericht auf Spanisch oder in der ko-offiziellen Sprache der Autonomen Gemeinschaft, in der er eingereicht wird, mit Angabe der Daten des Karteninhabers und ausdrücklicher Erwähnung des Verlusts oder Diebstahls der TIE.

Im Fall einer Änderung der Identitätsdaten: Konsularische Konkordanzbescheinigung (legalisiert beim Dienst des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten, Europäische Union und Zusammenarbeit Spaniens) und vorheriger Reisepass (annulliert oder abgelaufen).

(Original und Kopie.) Im Fall des Erwerbs einer neuen Staatsangehörigkeit, die sich von der zur Erlangung der vorherigen Aufenthaltsgenehmigung oder Identitätskarte verwendeten unterscheidet: Aktualisierte konsularische Meldebescheinigung der neuen Staatsangehörigkeit (legalisiert beim Dienst des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten, Europäische Union und Zusammenarbeit Spaniens) zusammen mit dem Reisepass, der dies belegt.

(Original und Kopie.) Wenn Sie eine befristete Aufenthaltsgenehmigung besitzen, muss diese Mitteilung über die Änderung der Staatsangehörigkeit an das zuständige Ausländeramt erfolgen. ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN FÜR DIE AUSSTELLUNG DER MIT DEM AUSTRITTSABKOMMEN FÜR BRITISCHE BÜRGER UND IHRE FAMILIENANGEHÖRIGEN (BREXIT) VERBUNDENEN KARTE Um auf dieses Verfahren zuzugreifen, müssen Sie eines der folgenden Dokumente besitzen: Meldebescheinigung eines Unionsbürgers.

Karte für Familienangehörige eines Unionsbürgers (britisch oder nordirisch). Positive Entscheidung der Ausländerämter.

Um zu prüfen, ob sich das Verfahren im Status „Positiv beschieden“ befindet. Antragsformular Modell EX-23, ordnungsgemäß ausgefüllt und vom Betroffenen oder seinem gesetzlichen Vertreter unterzeichnet.

Gültiger Reisepass des Antragstellers. Wenn der Reisepass abgelaufen ist, müssen Sie eine Kopie davon und des Verlängerungsantrags vorlegen.

Zum Zeitpunkt der Abholung der Karte muss der Reisepass gültig sein. (Original.) HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN (FAQ)

Klarer Preis

14,99 €pro Termin

+5,00 € bei Wahl eines bestimmten Amts

Sie zahlen nichts im Voraus. Die Gebühr fällt erst an, wenn wir Ihren Termin sichern

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FAQ

Häufig gestellte Fragen

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Wir suchen und buchen Ihren Termin mit den Angaben aus dem Formular. Nach dem Absenden erhalten Sie per SMS einen Tracking-Link, um den Status zu prüfen, Daten zu ändern oder zu stornieren. Sobald ein Termin frei wird, buchen wir ihn auf Ihren Namen und benachrichtigen Sie. Wir sind ein privater Dienst: Wir verkaufen keine Termine und sind keine Behörde.

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Das hängt vom Verfahren und der Provinz ab. Wir suchen rund um die Uhr; oft gibt es innerhalb weniger Tage einen Termin, aber ausgelastete Ämter oder Einschränkungen (bestimmtes Amt …) können länger dauern.

Was kostet es?

Die Gebühr beträgt 14,99 € (inkl. MwSt.) für jedes verfügbare Amt — die schnellste Option. Die Wahl eines bestimmten Amts kostet zusätzlich 5,00 € (gesamt 19,99 €). Sie zahlen nur, wenn wir Ihren Termin sichern. Amtliche Gebühren sind nicht enthalten.

Muss ich zahlen, bevor ich den Termin habe?

Nein. Zuerst buchen wir den Termin; danach zahlen Sie.

Kann ich meine Anfrage stornieren oder ändern?

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Ich habe bereits einen ausstehenden Termin. Kann ich den Service trotzdem nutzen?

Wenn Sie bereits einen aktiven Termin für dasselbe Verfahren haben, blockiert das Amt in der Regel einen weiteren. Stornieren Sie Ihren Termin zuerst und starten Sie dann die Suche mit uns.

Kann ich selbst weiter suchen?

Ja. Wenn Sie zuerst einen Termin bekommen, stornieren Sie Ihre Anfrage über den Tracking-Link, damit wir nicht einen weiteren mit Ihren Daten buchen.

Welche Unterlagen brauche ich?

Das hängt vom Verfahren und der Provinz ab. Die Verfahrensseite enthält die offiziellen Informationen. Wir sind keine Kanzlei und keine Verwaltungsagentur.