Asturias

Befristeter Aufenthalt — außergewöhnliche Umstände in Asturias — Termin

AUT. DE RESIDENCIA TEMPORAL POR CIRCUNS. EXCEPCIONALES POR ARRAIGO

Termin für Befristeter Aufenthalt — außergewöhnliche Umstände in Asturias erhalten. Offizielle Informationen, verfügbare Ämter und automatische Buchung.

Informationen zum Verfahren

Zur Einreichung Erstanträge müssen Sie am Termintag mit dem Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung auf dem offiziellen Formular EX-10 (pdf), Original und Kopie, erscheinen.

HINWEIS: Weitere Informationen erhalten Sie unter folgendem Link:Information

WARNUNG: SIE KÖNNEN NUR EINEN TERMIN FÜR DASSELBE AUSLÄNDERVERFAHREN ERHALTEN UND BESTÄTIGEN. WENN SIE EINEN WEITEREN TERMIN ERHALTEN, MÜSSEN SIE DEN VORHERIGEN ODER DIE VORHERIGEN STORNIEREN; WENN SIE MEHR ALS EINEN TERMIN FÜR DASSELBE VERFAHREN ERHALTEN, WIRD DAS IT-SYSTEM DIESE STORNIEREN UND NUR DEN ZULETZT ERHALTENEN TERMIN BESTÄTIGEN.

EINZUREICHENDE UNTERLAGEN

Arbeitsanker (Art. 124.1):

  • Vollständiger Reisepass oder Reisedokument oder gegebenenfalls gültige Anmeldebescheinigung.
  • Unterlagen, die einen ununterbrochenen Aufenthalt in Spanien von mindestens zwei Jahren nachweisen.
  • Führungszeugnis der Behörden des Landes oder der Länder, in denen der Antragsteller in den fünf Jahren unmittelbar vor der Einreise nach Spanien gewohnt hat, ordnungsgemäß legalisiert
  • Gerichtliche oder administrative Entscheidung zur Bestätigung des Verstoßprotokolls der Arbeits- und Sozialversicherungsinspektion, die ein Arbeitsverhältnis von mindestens 6 Monaten anerkennt.

Sozialanker (Art. 124.2):

  • Vollständiger Reisepass oder Reisedokument oder gegebenenfalls gültige, ordnungsgemäß legalisierte Anmeldebescheinigung.
  • Führungszeugnis der Behörden des Landes oder der Länder, in denen der Antragsteller in den fünf Jahren unmittelbar vor der Einreise nach Spanien gewohnt hat, ordnungsgemäß legalisiert.
  • Unterlagen, die einen ununterbrochenen Aufenthalt in Spanien von mindestens drei Jahren nachweisen.
  • Arbeitsvertrag, der zum Zeitpunkt der Antragstellung vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber unterzeichnet wurde, mit einer Dauer von mindestens einem Jahr. Die Vorlage des Vertrags kann entfallen, wenn Unterlagen vorgelegt werden, die ausreichende Mittel oder eine selbstständige Tätigkeit nachweisen, sofern dies im Integrationsbericht der Autonomen Gemeinschaft oder des Rathauses empfohlen wird.
  • Unterlagen, die familiäre Bindungen zu anderen ausländischen Residenten nachweisen (Ehepartner, direkte Vorfahren oder Nachkommen) oder ein Bericht über soziale Integration der Autonomen Gemeinschaft oder des Rathauses des gewöhnlichen Wohnsitzes.

Familienanker (Art. 124.3 a und b):

  • Vollständiger Reisepass oder Reisedokument oder gegebenenfalls gültige Anmeldebescheinigung.
  • Führungszeugnis der Behörden des Landes oder der Länder, in denen der Antragsteller in den fünf Jahren unmittelbar vor der Einreise nach Spanien gewohnt hat, ordnungsgemäß legalisiert.
  • Unterlagen, die die familiäre Bindung nachweisen.
  • Unterlagen, die nachweisen, dass Vater oder Mutter ursprünglich Spanier waren (Fall Kind eines spanischen Elternteils spanischer Herkunft).
  • Unterlagen, die die Staatsangehörigkeit des Minderjährigen nachweisen (Fall Elternteil eines Minderjährigen spanischer Staatsangehörigkeit oder der EU, des EWR oder der Schweiz).

Klarer Preis

14,99 €pro Termin

+5,00 € bei Wahl eines bestimmten Amts

Sie zahlen nichts im Voraus. Die Gebühr fällt erst an, wenn wir Ihren Termin sichern

Bereit für Ihren Termin?

Sie zahlen nichts im Voraus. Erst wenn wir Ihren Termin gesichert haben, wird abgerechnet: Dann bestätigen Sie die Zahlung, um Ihren Platz zu sichern.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Wie funktioniert euer Service?

Wir suchen und buchen Ihren Termin mit den Angaben aus dem Formular. Nach dem Absenden erhalten Sie per SMS einen Tracking-Link, um den Status zu prüfen, Daten zu ändern oder zu stornieren. Sobald ein Termin frei wird, buchen wir ihn auf Ihren Namen und benachrichtigen Sie. Wir sind ein privater Dienst: Wir verkaufen keine Termine und sind keine Behörde.

Wie lange dauert es, einen Termin zu bekommen?

Das hängt vom Verfahren und der Provinz ab. Wir suchen rund um die Uhr; oft gibt es innerhalb weniger Tage einen Termin, aber ausgelastete Ämter oder Einschränkungen (bestimmtes Amt …) können länger dauern.

Was kostet es?

Die Gebühr beträgt 14,99 € (inkl. MwSt.) für jedes verfügbare Amt — die schnellste Option. Die Wahl eines bestimmten Amts kostet zusätzlich 5,00 € (gesamt 19,99 €). Sie zahlen nur, wenn wir Ihren Termin sichern. Amtliche Gebühren sind nicht enthalten.

Muss ich zahlen, bevor ich den Termin habe?

Nein. Zuerst buchen wir den Termin; danach zahlen Sie.

Kann ich meine Anfrage stornieren oder ändern?

Ja. Nach dem Absenden erhalten Sie per SMS einen Tracking-Link: dort können Sie den Status prüfen, Daten ändern oder stornieren. Für ein anderes Verfahren, eine andere Provinz oder ein anderes Amt: stornieren und eine neue Anfrage starten.

Ich habe bereits einen ausstehenden Termin. Kann ich den Service trotzdem nutzen?

Wenn Sie bereits einen aktiven Termin für dasselbe Verfahren haben, blockiert das Amt in der Regel einen weiteren. Stornieren Sie Ihren Termin zuerst und starten Sie dann die Suche mit uns.

Kann ich selbst weiter suchen?

Ja. Wenn Sie zuerst einen Termin bekommen, stornieren Sie Ihre Anfrage über den Tracking-Link, damit wir nicht einen weiteren mit Ihren Daten buchen.

Welche Unterlagen brauche ich?

Das hängt vom Verfahren und der Provinz ab. Die Verfahrensseite enthält die offiziellen Informationen. Wir sind keine Kanzlei und keine Verwaltungsagentur.