Informationen zum Verfahren
Das Verfahren ist auf Antrag der interessierten Person einzuleiten; in jedem Fall muss die Person erklären, keine Staatsangehörigkeit zu besitzen.
Die Frist zur Einreichung des Antrags beträgt höchstens 1 Monat ab der Einreise in das Staatsgebiet. Außerhalb dieser Frist oder bei eingeleiteter Ausweisungsverfügung gilt der Antrag als offensichtlich UNBEGRÜNDET.
Der Antrag ist persönlich zu stellen; folgende Unterlagen sind vorzulegen
- Antragsformular für den Staatenlosenstatus, in dreifacher Ausfertigung. Dieses Formular erhalten Sie unter folgendem Link (pdf)
- Zwei Passbilder
- Unterlagen in zweifacher Ausfertigung, die der Antragsteller zur Unterstützung seines Antrags vorlegen möchte.
Spanischen Originaltext anzeigen
Der folgende Text stammt von der spanischen Behörde und wird als rechtliche Quelle auf Spanisch angezeigt. Die Übersetzung dient nur zur Orientierung.
El procedimiento se ha de iniciar a instancia del interesado, y en todo caso será necesario que la persona manifieste carecer de nacionalidad.
El Plazo para presentar la solicitud será de 1 mes como máximo desde la entrada en territorio nacional. Fuera de dicho plazo o teniendo incoada una orden de expulsión, se considerará minifiestamente INFUNDADA.
La solicitud se hará de forma personal, debiendo aportar los siguientes documentos:
• Modelo solicitud del Estatuto de Apátrida, expedido por triplicado. Dicho formulario puede obtenerlo en el siguiente enlace (pdf)
• Dos fotografias tamaño carné
• Documentos por duclicado, que desee aportar el solicitante en apoyo de su solicitud.
Spanische Version abgerufen am 26. Juli 2026.
Diese Informationen werden nur zur Vereinfachung bereitgestellt und können ungenau oder veraltet sein. Überprüfen Sie die aktuellen offiziellen Informationen immer auf der Website der Verwaltung.