Informationen zum Verfahren
Das Verfahren ist auf Antrag des Betroffenen einzuleiten; in jedem Fall muss die Person erklären, keine Staatsangehörigkeit zu besitzen.
Die Frist zur Antragstellung beträgt höchstens 1 Monat ab Einreise in das Staatsgebiet. Nach Ablauf dieser Frist oder bei eröffnetem Ausweisungsverfahren gilt der Antrag als offensichtlich UNBEGRÜNDET.
Der Antrag ist persönlich einzureichen mit folgenden Unterlagen
- Antragsformular für den Status Staatenloser, dreifach ausgestellt. Dieses Formular erhalten Sie unter folgendem Link (pdf)
- Zwei Passfotos
- In doppelter Ausfertigung einzureichende Unterlagen zur Stützung des Antrags.
- Barrierefreiheit
- Impressum
- Kontakt
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Spanischen Originaltext anzeigen
Der folgende Text stammt von der spanischen Behörde und wird als rechtliche Quelle auf Spanisch angezeigt. Die Übersetzung dient nur zur Orientierung.
El procedimiento se ha de iniciar a instancia del interesado, y en todo caso será necesario que la persona manifieste carecer de nacionalidad.
El Plazo para presentar la solicitud será de 1 mes como máximo desde la entrada en territorio nacional. Fuera de dicho plazo o teniendo incoada una orden de expulsión, se considerará minifiestamente INFUNDADA.
La solicitud se hará de forma personal, debiendo aportar los siguientes documentos:
• Modelo solicitud del Estatuto de Apátrida, expedido por triplicado. Dicho formulario puede obtenerlo en el siguiente enlace (pdf)
• Dos fotografias tamaño carné
• Documentos por duclicado, que desee aportar el solicitante en apoyo de su solicitud.
Spanische Version abgerufen am 26. Juli 2026.
Diese Informationen werden nur zur Vereinfachung bereitgestellt und können ungenau oder veraltet sein. Überprüfen Sie die aktuellen offiziellen Informationen immer auf der Website der Verwaltung.