La Rioja

Befristeter Aufenthalt für Angehörige spanischer Staatsangehöriger in La Rioja — Termin

RESIDENCIA TEMPORAL DE FAMILIARES DE PERSONAS CON NACIONALIDAD ESPAÑOLA

Termin für Befristeter Aufenthalt für Angehörige spanischer Staatsangehöriger in La Rioja erhalten. Offizielle Informationen, verfügbare Ämter und automatische Buchung.

Informationen zum Verfahren

VORZULEGENDE UNTERLAGEN FÜR DEN ANTRAG

https://www.inclusion.gob.es/web/migraciones/w/18.-autorizacion-de-residencia-temporal-de-familiares-de-personas-con-nacionalidad-espanola

Hinweis: In der Regel sind Kopien der Dokumente vorzulegen und die Originale bei Einreichung des Antrags vorzuzeigen.

  • Antragsformular im offiziellen Muster (EX – 24), ordnungsgemäß ausgefüllt und vom ausländischen Staatsangehörigen unterschrieben.
  • Bezüglich des Familienangehörigen mit spanischer Staatsangehörigkeit:
  1. Vollständige Kopie des gültigen Passes oder Personalausweises.
  2. Bei Anträgen zugunsten des Ehegatten oder Partners: eidesstattliche Erklärung, dass kein anderer Ehegatte oder Partner mit ihm/ihr in Spanien lebt.
  • Bezüglich des ausländischen Familienangehörigen:
  1. Vollständige Kopie des gültigen Passes oder Reisedokuments.
  2. Unterlagen zum Nachweis der familiären Bindung zum Familienangehörigen mit spanischer Staatsangehörigkeit.
  3. Sofern erforderlich, Unterlagen zum Nachweis, dass der Familienangehörige vom Familienangehörigen mit spanischer Staatsangehörigkeit abhängig ist.
  4. Bei sonstigen Familienmitgliedern (Fall i. der oben beschriebenen Situationen) sind Abhängigkeit, Zusammenleben, Verwandtschaftsgrad und gegebenenfalls schwerwiegende gesundheitliche Gründe oder eine Behinderung nachzuweisen.
  5. Bei einer stabilen Partnerschaft: Unterlagen, die das Bestehen einer stabilen Beziehung zum Partner mit spanischer Staatsangehörigkeit, die Dauer des Zusammenlebens und gegebenenfalls die Geburtsurkunde gemeinsamer Nachkommen belegen.
  • Strafregisterbescheinigung der Behörden des Landes bzw. der Länder, in denen die Person in den fünf Jahren vor der Einreise nach Spanien gelebt hat.
  • Ärztliches Attest, das bestätigt, dass keine der Krankheiten mit Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit gemäß den Internationalen Gesundheitsvorschriften von 2005 vorliegt.

Hinweis: Die Vorlage des ärztlichen Attests, dass der Ausländer keine Krankheit mit schwerwiegenden Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit gemäß den Internationalen Gesundheitsvorschriften von 2005 hat, ist nicht erforderlich, wenn nach dem RLOEx die Aufenthaltsgenehmigung beantragt wird, während sich die Person in Spanien befindet.

Im Falle einer zweiten Ehe: Nachweis der Auflösung der früheren Ehe(n). Der Nachweis kann je nach Rechtslage des jeweiligen Landes gerichtlich oder notariell erfolgen.

Weitere Informationen

Klarer Preis

14,99 €pro Termin

+5,00 € bei Wahl eines bestimmten Amts

Sie zahlen nichts im Voraus. Die Gebühr fällt erst an, wenn wir Ihren Termin sichern

Bereit für Ihren Termin?

Sie zahlen nichts im Voraus. Erst wenn wir Ihren Termin gesichert haben, wird abgerechnet: Dann bestätigen Sie die Zahlung, um Ihren Platz zu sichern.

In diesen Provinzen verfügbar4

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Wie funktioniert euer Service?

Wir suchen und buchen Ihren Termin mit den Angaben aus dem Formular. Nach dem Absenden erhalten Sie per SMS einen Tracking-Link, um den Status zu prüfen, Daten zu ändern oder zu stornieren. Sobald ein Termin frei wird, buchen wir ihn auf Ihren Namen und benachrichtigen Sie. Wir sind ein privater Dienst: Wir verkaufen keine Termine und sind keine Behörde.

Wie lange dauert es, einen Termin zu bekommen?

Das hängt vom Verfahren und der Provinz ab. Wir suchen rund um die Uhr; oft gibt es innerhalb weniger Tage einen Termin, aber ausgelastete Ämter oder Einschränkungen (bestimmtes Amt …) können länger dauern.

Was kostet es?

Die Gebühr beträgt 14,99 € (inkl. MwSt.) für jedes verfügbare Amt — die schnellste Option. Die Wahl eines bestimmten Amts kostet zusätzlich 5,00 € (gesamt 19,99 €). Sie zahlen nur, wenn wir Ihren Termin sichern. Amtliche Gebühren sind nicht enthalten.

Muss ich zahlen, bevor ich den Termin habe?

Nein. Zuerst buchen wir den Termin; danach zahlen Sie.

Kann ich meine Anfrage stornieren oder ändern?

Ja. Nach dem Absenden erhalten Sie per SMS einen Tracking-Link: dort können Sie den Status prüfen, Daten ändern oder stornieren. Für ein anderes Verfahren, eine andere Provinz oder ein anderes Amt: stornieren und eine neue Anfrage starten.

Ich habe bereits einen ausstehenden Termin. Kann ich den Service trotzdem nutzen?

Wenn Sie bereits einen aktiven Termin für dasselbe Verfahren haben, blockiert das Amt in der Regel einen weiteren. Stornieren Sie Ihren Termin zuerst und starten Sie dann die Suche mit uns.

Kann ich selbst weiter suchen?

Ja. Wenn Sie zuerst einen Termin bekommen, stornieren Sie Ihre Anfrage über den Tracking-Link, damit wir nicht einen weiteren mit Ihren Daten buchen.

Welche Unterlagen brauche ich?

Das hängt vom Verfahren und der Provinz ab. Die Verfahrensseite enthält die offiziellen Informationen. Wir sind keine Kanzlei und keine Verwaltungsagentur.