Informationen zum Verfahren
FALL
Ausländer, der von den Behörden keines Landes dokumentiert werden kann und von Spanien dokumentiert werden möchte.
GRUNDLEGENDE VORSCHRIFTEN
- Organgesetz 4/2000 vom 11. Januar über die Rechte und Freiheiten der Ausländer in Spanien und ihre soziale Integration (Artikel 34.2).
- Verordnung zum Organgesetz 4/2000, genehmigt durch Königliches Dekret 1155/2024 (Artikel 210).
INFORMATIONEN UND ANFORDERUNGEN UNTER FOLGENDEM LINK
standardisiertes Antragsformular, das unter folgendem Link erhältlich ist
Gebührenformular Modell 790, Code 012 das über folgenden Link erhältlich ist
- Barrierefreiheit
- Impressum
- Kontakt
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Spanischen Originaltext anzeigen
Der folgende Text stammt von der spanischen Behörde und wird als rechtliche Quelle auf Spanisch angezeigt. Die Übersetzung dient nur zur Orientierung.
SUPUESTO
Extranjero que no puede ser documentado por las autoridades de ningún país y que desea ser documentado por España.
NORMATIVA BASICA
• Ley Orgánica 4/2000, de 11 de enero, sobre Derechos y Libertades de los Extranjeros en España y su Integración Social (artículo 34.2).
• Reglamento de la Ley Orgánica 4/2000, aprobado por Real Decreto 1155/2024 (Articulo 210).
INFORMACIÓN Y REQUISITOS EN EL SIGUIENTE
Impreso de solicitud normalizado que podrá obtener en el siguiente
Impreso de tasas, Modelo 790, Código 012 el cual podrá obtener a través del siguiente
Spanische Version abgerufen am 26. Juli 2026.
Diese Informationen werden nur zur Vereinfachung bereitgestellt und können ungenau oder veraltet sein. Überprüfen Sie die aktuellen offiziellen Informationen immer auf der Website der Verwaltung.