Häufigste Anliegen

Dokumentation für EU-Staatsangehörige

Trámites para la documentación de nacionales de la Unión Europea

Informationen zum Verfahren

VORZULEGENDE UNTERLAGEN

  • Offizielles Antragsformular (EX-18) in zweifacher Ausfertigung, ordnungsgemäß ausgefüllt und vom Unionsbürger unterschrieben. Dieses Formular erhalten Sie unter diesem Link.
  • Gültiger Pass oder Personalausweis des Herkunftslandes (Original und Fotokopie).
  • Unterlagen, die Folgendes belegen:
  • Arbeitnehmer zu sein (Einstellungserklärung des Arbeitgebers oder Beschäftigungsbescheinigung oder beim öffentlichen Arbeitsamt registrierter Arbeitsvertrag oder Anmeldebescheinigung bzw. gleichgestellter Status im entsprechenden Sozialversicherungssystem oder Einwilligung zur Überprüfung dieser Daten im Antrag selbst). Original und Fotokopie.
  • Selbstständig zu sein (Eintragung im Verzeichnis der wirtschaftlichen Tätigkeiten oder Eintragung im Handelsregister oder Anmeldebescheinigung bzw. gleichgestellter Status im entsprechenden Sozialversicherungssystem oder Einwilligung zur Überprüfung dieser Daten im Antrag selbst). Original und Fotokopie.
  • Student zu sein (Krankenversicherung muss nachgewiesen werden; die bloße Angabe, dass man eine besitzt, durch Ankreuzen des auf dem Merkblatt genannten Feldes reicht nicht aus. Der Inhalt dieses Merkblatts wird überprüft, ebenso Unterlagen über ausreichende Mittel für den Studenten und seine Familienangehörigen während des Aufenthalts in Spanien oder eine entsprechende Erklärung in Eigenverantwortung sowie die Immatrikulation an einer öffentlichen oder privaten Bildungseinrichtung, die von der zuständigen Bildungsbehörde anerkannt oder finanziert wird). Die Vorlage von Unterlagen über die Teilnahme an einem EU-Programm zur Förderung des Bildungsaustauschs für Studierende und Lehrkräfte gilt als ausreichend. Original und Fotokopie.
  • Über finanzielle Mittel zu verfügen (Unterlagen über ausreichende Mittel für den Antragsteller und seine Familienangehörigen während des Aufenthalts in Spanien sowie zusätzlich eine Krankenversicherung). Original und Fotokopie.
  • Bei MINDERJÄHRIGEN: Geburtsurkunde und Pass oder Personalausweis des Vaters oder der Mutter. Minderjährige müssen zur Erlangung der EU-Bescheinigung stets in Begleitung des Vaters oder der Mutter erscheinen. Original und Fotokopie.

Weitere Informationen

Klarer Preis

14,99 €pro Termin

+5,00 € bei Wahl eines bestimmten Amts

Sie zahlen nichts im Voraus. Die Gebühr fällt erst an, wenn wir Ihren Termin sichern

Bereit für Ihren Termin?

Sie zahlen nichts im Voraus. Erst wenn wir Ihren Termin gesichert haben, wird abgerechnet: Dann bestätigen Sie die Zahlung, um Ihren Platz zu sichern.

In diesen Provinzen verfügbar3

Jedes Anliegen wird nach Provinz bearbeitet. Wählen Sie Ihre Provinz, um die verfügbaren Anliegen und Ämter zu sehen und Ihren Termin zu buchen.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Wie funktioniert euer Service?

Wir suchen und buchen Ihren Termin mit den Angaben aus dem Formular. Nach dem Absenden erhalten Sie per SMS einen Tracking-Link, um den Status zu prüfen, Daten zu ändern oder zu stornieren. Sobald ein Termin frei wird, buchen wir ihn auf Ihren Namen und benachrichtigen Sie. Wir sind ein privater Dienst: Wir verkaufen keine Termine und sind keine Behörde.

Wie lange dauert es, einen Termin zu bekommen?

Das hängt vom Verfahren und der Provinz ab. Wir suchen rund um die Uhr; oft gibt es innerhalb weniger Tage einen Termin, aber ausgelastete Ämter oder Einschränkungen (bestimmtes Amt …) können länger dauern.

Was kostet es?

Die Gebühr beträgt 14,99 € (inkl. MwSt.) für jedes verfügbare Amt — die schnellste Option. Die Wahl eines bestimmten Amts kostet zusätzlich 5,00 € (gesamt 19,99 €). Sie zahlen nur, wenn wir Ihren Termin sichern. Amtliche Gebühren sind nicht enthalten.

Muss ich zahlen, bevor ich den Termin habe?

Nein. Zuerst buchen wir den Termin; danach zahlen Sie.

Kann ich meine Anfrage stornieren oder ändern?

Ja. Nach dem Absenden erhalten Sie per SMS einen Tracking-Link: dort können Sie den Status prüfen, Daten ändern oder stornieren. Für ein anderes Verfahren, eine andere Provinz oder ein anderes Amt: stornieren und eine neue Anfrage starten.

Ich habe bereits einen ausstehenden Termin. Kann ich den Service trotzdem nutzen?

Wenn Sie bereits einen aktiven Termin für dasselbe Verfahren haben, blockiert das Amt in der Regel einen weiteren. Stornieren Sie Ihren Termin zuerst und starten Sie dann die Suche mit uns.

Kann ich selbst weiter suchen?

Ja. Wenn Sie zuerst einen Termin bekommen, stornieren Sie Ihre Anfrage über den Tracking-Link, damit wir nicht einen weiteren mit Ihren Daten buchen.

Welche Unterlagen brauche ich?

Das hängt vom Verfahren und der Provinz ab. Die Verfahrensseite enthält die offiziellen Informationen. Wir sind keine Kanzlei und keine Verwaltungsagentur.