ERSTMALIGE SELBSTSTÄNDIGE ARBEIT UND AUFENTHALT Zur Einreichung von Erstanträgen müssen Sie am Tag des Termins mit dem Antrag auf erstmalige befristete Aufenthalts- und Selbstständigenarbeitsgenehmigung auf dem amtlichen Formular (EX-07) (pdf), Original und Kopie, erscheinen.
HINWEIS: Für ausführlichere Informationen sollten Sie sich an das Ausländeramt oder die Ausländerstelle der zuständigen Provinz wenden. VORZULEGENDE DOKUMENTE: Kopie des vollständigen Reisepasses oder Reisedokuments oder gegebenenfalls einer gültigen Meldebescheinigung.
Strafregisterauszug, ausgestellt von den Behörden des Herkunfts- oder Provenienzlandes. Ärztliches Attest. Qualifikation oder Nachweis, dass Sie über die für die Ausübung des Berufs erforderliche Ausbildung verfügen, sofern zutreffend, ordnungsgemäß anerkannt.
Nachweis, dass Sie über die notwendige wirtschaftliche Investition verfügen, oder eine Unterstützungszusage von Finanzinstituten. Projekt des einzurichtenden Betriebs oder der auszuübenden Tätigkeit, unter Angabe der geplanten Investition, der erwarteten Rentabilität und gegebenenfalls der Arbeitsplätze, deren Schaffung vorgesehen ist.
Liste der für die Installation, Eröffnung oder den Betrieb der Tätigkeit erforderlichen Genehmigungen oder Lizenzen, unter Angabe des Stands der Verfahren, einschließlich gegebenenfalls der Antragsbescheinigungen bei den zuständigen Stellen.
LESEN SIE SORGFÄLTIG Gemäß den Bestimmungen der dritten Zusatzbestimmung des Königlichen Dekrets 2393/2004 der Ausländerverordnung. Der A