Informationen zum Verfahren
- Original und Kopie der Meldebescheinigung oder des Meldezettels, nicht älter als 3 Monate.
- Optional kann sie bei jeder Registraturstelle eingereicht werden
- Barrierefreiheit
- Impressum
- Kontakt
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Spanischen Originaltext anzeigen
Der folgende Text stammt von der spanischen Behörde und wird als rechtliche Quelle auf Spanisch angezeigt. Die Übersetzung dient nur zur Orientierung.
• Original y copia de certificado o volante de empadronamiento que no tenga una antigüedad superior a 3 meses.
• Opcionalmente, podrá presentarlo en cualquier Oficina de Registro
Spanische Version abgerufen am 26. Juli 2026.
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