Für Bürger, die sich weniger als drei Monate in Spanien aufhalten werden. (Nicht zu verwechseln mit der EU-Bescheinigung, die ein anderes Verfahren ist, obligatorisch für EU-Bürger, die sich länger als 3 Monate in Spanien aufhalten werden.) Weitere Informationen erhalten Sie unter diesem Link: Information der Ausländerämter VORZULEGENDE DOKUMENTE: Antrag, ausgefüllt auf dem kostenlosen amtlichen Formular EX-15 (pdf), Original und Kopie, unter Angabe des Grundes für die Notwendigkeit einer NIE-Nummer.
Nachweis des Termins. Ein Ausdruck oder ein Screenshot vom Mobiltelefon wird akzeptiert.
Gültiger Reisepass oder Original-Identitätsdokument Ihres Herkunftslandes (Letzteres nur für Bürger von EU-Ländern). Nachweis der Einreise nach Spanien, wenn Sie über ein anderes Land in das Schengen-Gebiet eingereist sind.
Wird der Antrag durch Vollmacht gestellt, werden eine notarielle Vollmacht, legalisiert und übersetzt, falls der ausstellende Notar nicht in Spanien ist, und eine legalisierte Kopie des vollständigen Reisepasses vorgelegt. Gebühr Modell 790 (Code 012) der Generaldirektion der Polizei, bei jeder beliebigen Bank bezahlt.
Das Formular muss direkt aus dem Internet unter dem folgenden Link heruntergeladen werden: https://sede.policia.gob.es:38089/Tasa790_012 Die Gebühr muss „Zuweisung der NIE-Nummer“ angeben. Das Gebührenzahlungsdokument DARF NICHT fotokopiert werden.
LESEN SIE SORGFÄLTIG Pro beantragtem Termin wird nur eine Person bedient (Obligatorisch). Das Dokument wird dem Betroffenen oder der autorisierten Person ab dem fünften Werktag nach seiner Beantragung ausgehändigt.
Von der gesamten Dokumentation müssen ein Original und eine Kopie vorgelegt werden. Die gesamte Dokumentation muss auf Spanisch eingereicht werden.
HINWEIS: Für Fälle ausschließlich von EU-Bürgern, die keinen Reisepass, aber ein Identitätsdokument haben, können sie die Nummer dieses Dokuments in das Feld REISEPASS eintragen.