Informationen zum Verfahren
ERSTMALIGE UNSELBSTSTÄNDIGE ARBEIT UND AUFENTHALT Sie müssen das amtliche Antragsformular EX-03 (pdf) einreichen. HINWEIS: Für ausführlichere Informationen sollten Sie sich an das Ausländeramt oder die Ausländerstelle der zuständigen Provinz wenden.
Weitere Informationen erhalten Sie unter diesem Link: Information der Ausländerämter LESEN SIE SORGFÄLTIG Gemäß den Bestimmungen der dritten Zusatzbestimmung und des Artikels 67 des Königlichen Dekrets 557/2011 der Ausländerverordnung. Der Arbeitgeber oder Unternehmer, der beabsichtigt, einen nicht in Spanien ansässigen ausländischen Arbeitnehmer einzustellen, muss persönlich oder durch denjenigen, der die rechtliche Vertretung des Unternehmens gültig innehat, den entsprechenden Antrag auf Aufenthalts- und unselbstständige Arbeitsgenehmigung beim Register der für die Bearbeitung zuständigen Stelle einreichen, die der Provinz entspricht, in der die Arbeitstätigkeit ausgeübt werden soll.
Spanischen Originaltext anzeigen
Der folgende Text stammt von der spanischen Behörde und wird als rechtliche Quelle auf Spanisch angezeigt. Die Übersetzung dient nur zur Orientierung.
Debe presentar el modelo de solicitud oficial EX-03 (pdf).
NOTA: Para una información más detallada debe dirigirse a la Oficina o Unidad de Extranjeros de la provincia correspondiente.
Puede obtener más información accediendo a éste enlace: Información Oficinas Extranjería
Spanische Version abgerufen am 26. Juli 2026.
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