FAMILIENZUSAMMENFÜHRUNG Weitere Informationen erhalten Sie unter diesem Link: Information der Ausländerämter Sowohl für Erstanträge als auch für Verlängerungen müssen Sie am Tag des Termins mit dem Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung im Wege der Familienzusammenführung auf dem kostenlosen amtlichen Formular EX-02 (pdf), Original und Kopie, erscheinen.
FÜR ERSTANTRÄGE VORZULEGENDE DOKUMENTE Vollständiger Reisepass oder Reisedokument oder gegebenenfalls eine gültige Meldebescheinigung. Kopie des vollständigen gültigen Reisepasses des zusammenzuführenden Familienangehörigen.
Dokumentation, die die familiären Bindungen belegt. Dokumentation, die Alter und rechtliche sowie wirtschaftliche Abhängigkeit belegt, sofern zutreffend.
Aufenthaltsgenehmigung oder bereits verlängerte Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung oder gemeinsam die erste Genehmigung und die Empfangsbestätigung des Verlängerungsantrags des Zusammenführenden. Dokumentation, die Beschäftigung und/oder ausreichende wirtschaftliche Mittel zur Deckung der Bedürfnisse der Familie belegt.
Dokumentation, die eine garantierte Gesundheitsversorgung belegt, falls diese nicht von der Sozialversicherung abgedeckt ist. Bericht der örtlichen Behörde, der die Verfügbarkeit einer angemessenen Wohnung bescheinigt (der durch eine gemischte notarielle Urkunde ersetzt werden kann, wenn seit seiner Anforderung 30 Tage vergangen sind, ohne dass er ausgestellt wurde, zusammen mit der Anforderung dieses Berichts).
Eidesstattliche Erklärung des Zusammenführenden, dass kein anderer Ehegatte mit ihm in Spanien wohnt, sofern zutreffend. Antrag/Anträge auf befristete Aufenthaltsgenehmigung tem