Balearen

Kartenausstellung (Generaldirektion Migrationsverwaltung) in Balearen — Termin

POLICÍA-EXPEDICIÓN DE TARJETAS CUYA AUTORIZACIÓN RESUELVE LA DIRECCIÓN GENERAL DE GESTIÓN MIGRATORIA

Termin für Kartenausstellung (Generaldirektion Migrationsverwaltung) in Balearen erhalten. Offizielle Informationen, verfügbare Ämter und automatische Buchung.

Informationen zum Verfahren

Dieser Termin ist ausschließlich für die Ausstellung der folgenden Karten bestimmt: a) Gesetz 14/2013 zur Unterstützung von Unternehmern: Investoren, Unternehmer, hochqualifizierte Fachkräfte, Forscher, Arbeitnehmer, die unternehmensinterne Bewegungen innerhalb desselben Unternehmens oder derselben Unternehmensgruppe durchführen, und Familienangehörige der oben genannten Fälle. b) Zweite Zusatzbestimmung, Abschnitt 1, des Königlichen Dekrets 1155/2024.

Begünstigte der in den obigen Abschnitten enthaltenen Verfahren können ihren Termin auch buchen, indem sie die Option auswählen: „POLIZEI - FINGERABDRUCKABNAHME (KARTENAUSSTELLUNG) ERSTMALIG, VERLÄNGERUNG, DUPLIKAT UND GESETZ 14/2013“. DIE AUSSTELLUNG DER T.I.E.

KANN NUR IN DER PROVINZ DES WOHNSITZES ERFOLGEN. Die Karte wird nicht ausgestellt, wenn die Genehmigung, mit der sie verbunden ist, kleiner oder gleich 6 Monate ist, noch wenn ihre Gültigkeit weniger als 30 Tage beträgt.

Der Termin ist persönlich, sodass ein einzelner Termin nicht für verschiedene Mitglieder der Familieneinheit akzeptiert wird. Es wird daran erinnert, dass die durch Entscheidung des Ausländeramts gewährte Genehmigung — sobald die Anmeldung bei der Sozialversicherung erfolgt ist oder das Visum gegebenenfalls erteilt wurde — volle Wirkung gegenüber der Verwaltung und Dritten hat, und ihre Wirksamkeit ist nicht von der Erlangung der Ausländer-Identitätskarte abhängig, unbeschadet der Tatsache, dass sie gemäß Artikel 4.2 des Grundgesetzes 4/2000 vom 11.

Januar innerhalb eines Monats nach ihrer Gewährung beantragt werden muss. DOKUMENTATION / ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN FÜR DIE AUSSTELLUNG DER AUSLÄNDER-IDENTITÄTSKARTE: Nachweis des vorherigen Termins.

Verwaltungsentscheidung über die Aufenthaltsgenehmigung. (Original.) Antragsformular MI-TIE, spezifisch für das Gesetz 14/2013 zur Unterstützung von Unternehmern, ordnungsgemäß ausgefüllt und vom Betroffenen oder seinem gesetzlichen Vertreter unterzeichnet, verfügbar unter dem folgenden Link (pdf).

Gültiges Identitätsdokument. Original und Kopie der biometrischen Seite.

Und des Visums und des Einreisestempels, sofern zutreffend. Nur die folgenden sind gültig: Reisepass Ihres Landes.

Meldebescheinigung für undokumentierte Ausländer, ausgestellt von den spanischen Behörden. Reisedokument, gültig ausgestellt und von Spanien anerkannt.

Gemäß dem Recht der Europäischen Union müssen sowohl Reisepässe als auch Reisedokumente innerhalb der zehn Jahre vor dem Datum der Vorlage bei der anfordernden Behörde ausgestellt worden sein. Nachweis der Zahlung der Gebühr Modell 790 Code 012 des Innenministeriums.

Die Kopie muss vollständig korrekt ausgedruckt sein; Ausdrucke, bei denen der untere Teil des Dokuments — mit dem Vermerk „Kopie für die Verwaltung“ — nicht erscheint, werden nicht akzeptiert. Das Formular wird von der Polizei-Website heruntergeladen, unter dem folgenden Link.

DAS GEBÜHRENFORMULAR DARF NICHT FOTOKOPIERT WERDEN, da jedes Formular durch eine eindeutige Kennung identifiziert wird. Wenn das Modell 790, Code 012, unrechtmäßig bezahlt wurde, muss die Rückerstattung dieser Gebühr persönlich bei der Dokumentationseinheit, in der die Ausländer-Identitätskarte ausgestellt wurde, oder andernfalls dort, wo Sie den Termin zu diesem Zweck erhalten haben, beantragt werden.

Unter keinen Umständen sollte die Rückerstattung über ein Register beantragt werden. Ein aktuelles Farbfoto des Gesichts des Antragstellers, Größe 32x26 Millimeter, mit einheitlichem, schlichtem weißem Hintergrund, von vorne aufgenommen, mit vollständig unbedecktem Kopf und ohne Brille mit dunklen Gläsern oder anderen Kleidungsstücken, die die Identifizierung der Person verhindern oder erschweren könnten.

(Das Foto muss das Oval des Gesichts deutlich zeigen, einschließlich Augenbrauen, Augen, Nase, Mund und Kinn, und muss in hoher Auflösung auf hochwertigem Fotopapier sein.) Aktuelle Meldebescheinigung oder Nachweis (innerhalb der letzten drei Monate ausgestellt), falls Sie die Adresse geändert haben.

Für Inhaber von Aufenthaltsgenehmigungen als Investoren oder Mobilität innerhalb des Unternehmens nach dem Gesetz 14/2013 und ihre jeweiligen Familienangehörigen ist dies keine wesentliche Voraussetzung. Original und Kopie.

Wenn Ihnen nicht zum ersten Mal eine Ausländer-Identitätskarte (T.I.E.) ausgestellt wird, bringen Sie die vorherige mit. Andernfalls einen Verlust- oder Diebstahlbericht.

Im Fall eines Duplikats wegen Verlusts oder Diebstahls der Karte: Original-Polizeibericht mit Angabe der Daten des Karteninhabers und ausdrücklicher Erwähnung des Verlusts oder Diebstahls der TIE. Im Fall eines Duplikats wegen Beschädigung legen Sie die beschädigte Karte vor.

Minderjährige müssen von ihrem gesetzlichen Vertreter begleitet werden, ordnungsgemäß akkreditiert und mit gültiger Original-Identitätsdokumentation, oder von der von ihnen bevollmächtigten Person. Die Dokumente, die zum Nachweis der Beziehung zum Minderjährigen vorgelegt werden müssen, sind: Gültige Original-Identitätsdokumente, in allen Fällen.

In Spanien geborener Minderjähriger: Familienbuch oder Geburtsurkunde aus dem Standesamt oder Gerichtsurteil über die Vormundschaft. Im Ausland geborener Minderjähriger: Geburtsurkunde oder Vormundschaftsdokumente des Minderjährigen, übersetzt (nach Bedarf) und legalisiert, entweder mit der Haager Apostille oder auf diplomatischem Wege.

Zum Nachweis der Bevollmächtigung: In Spanien ausgestellte notarielle Vollmacht. Außerhalb Spaniens erstellte notarielle Vollmacht, übersetzt (nach Bedarf) und legalisiert, entweder mit der Haager Apostille oder auf diplomatischem Wege.

Klarer Preis

14,99 €pro Termin

+5,00 € bei Wahl eines bestimmten Amts

Sie zahlen nichts im Voraus. Die Gebühr fällt erst an, wenn wir Ihren Termin sichern

Bereit für Ihren Termin?

Sie zahlen nichts im Voraus. Erst wenn wir Ihren Termin gesichert haben, wird abgerechnet: Dann bestätigen Sie die Zahlung, um Ihren Platz zu sichern.

In diesen Provinzen verfügbar2

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Wie funktioniert euer Service?

Wir suchen und buchen Ihren Termin mit den Angaben aus dem Formular. Nach dem Absenden erhalten Sie per SMS einen Tracking-Link, um den Status zu prüfen, Daten zu ändern oder zu stornieren. Sobald ein Termin frei wird, buchen wir ihn auf Ihren Namen und benachrichtigen Sie. Wir sind ein privater Dienst: Wir verkaufen keine Termine und sind keine Behörde.

Wie lange dauert es, einen Termin zu bekommen?

Das hängt vom Verfahren und der Provinz ab. Wir suchen rund um die Uhr; oft gibt es innerhalb weniger Tage einen Termin, aber ausgelastete Ämter oder Einschränkungen (bestimmtes Amt …) können länger dauern.

Was kostet es?

Die Gebühr beträgt 14,99 € (inkl. MwSt.) für jedes verfügbare Amt — die schnellste Option. Die Wahl eines bestimmten Amts kostet zusätzlich 5,00 € (gesamt 19,99 €). Sie zahlen nur, wenn wir Ihren Termin sichern. Amtliche Gebühren sind nicht enthalten.

Muss ich zahlen, bevor ich den Termin habe?

Nein. Zuerst buchen wir den Termin; danach zahlen Sie.

Kann ich meine Anfrage stornieren oder ändern?

Ja. Nach dem Absenden erhalten Sie per SMS einen Tracking-Link: dort können Sie den Status prüfen, Daten ändern oder stornieren. Für ein anderes Verfahren, eine andere Provinz oder ein anderes Amt: stornieren und eine neue Anfrage starten.

Ich habe bereits einen ausstehenden Termin. Kann ich den Service trotzdem nutzen?

Wenn Sie bereits einen aktiven Termin für dasselbe Verfahren haben, blockiert das Amt in der Regel einen weiteren. Stornieren Sie Ihren Termin zuerst und starten Sie dann die Suche mit uns.

Kann ich selbst weiter suchen?

Ja. Wenn Sie zuerst einen Termin bekommen, stornieren Sie Ihre Anfrage über den Tracking-Link, damit wir nicht einen weiteren mit Ihren Daten buchen.

Welche Unterlagen brauche ich?

Das hängt vom Verfahren und der Provinz ab. Die Verfahrensseite enthält die offiziellen Informationen. Wir sind keine Kanzlei und keine Verwaltungsagentur.