Informationen zum Verfahren
VERLÄNGERUNG DES AUENTHALTS
Persönliches Verfahren ausschließlich für Personen in Aufenthaltssituation, mit oder ohne Visum.
Es müssen außergewöhnliche Umstände vorliegen.
Anwendbare Rechtsvorschriften
- Artikel 30 des Organgesetzes 4/2000.
- Artikel 51 der Ausländerverordnung (R.D. 1155/2024).
- Verordnung 810/2009 des Europäischen Parlaments.”
INFORMATIONEN UND ANFORDERUNGEN UNTER FOLGENDEM
- Barrierefreiheit
- Impressum
- Kontakt
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Spanischen Originaltext anzeigen
Der folgende Text stammt von der spanischen Behörde und wird als rechtliche Quelle auf Spanisch angezeigt. Die Übersetzung dient nur zur Orientierung.
PRÓRROGAS DE ESTANCIA:
Se trata de un Trámite personal, exclusivo para personas que se encuentren en situación de estancia, con o sin visado.
Deben concurrir circunstancias excepcionales.
Legislación aplicable:
- Artículo 30 de la L.O. 4/2000.
- Articulo 51 Reglamento de Extranjería (R.D. 1155/2024).
- Reglamento 810/2009 del Parlamento Europeo.”
INFORMACIÓN Y REQUISITOS EN EL SIGUIENTE
Spanische Version abgerufen am 26. Juli 2026.
Diese Informationen werden nur zur Vereinfachung bereitgestellt und können ungenau oder veraltet sein. Überprüfen Sie die aktuellen offiziellen Informationen immer auf der Website der Verwaltung.