WICHTIGER HINWEIS
Persönliche Auskünfte werden AUSSCHLIESSLICH zu Genehmigungen erteilt, für deren Bearbeitung die Ausländerbehörden in Alicante und Altea zuständig sind.
Dieser Termin gilt NICHT für Auskünfte zu Verfahren, für deren Bearbeitung die Nationalpolizei zuständig ist: Internationaler Schutz (Asyl) - Registrierungsbescheinigung (Cédula de inscripción) - Reiseausweis – Staatenlose - Zuteilung der NIE-Nummer - Registrierungsbescheinigung für Unionsbürger - Bescheinigung über Ansässigkeit oder Nichtansässigkeit - Übereinstimmungsbescheinigung DNI-NIE - Ausstellung der Aufenthaltskarte (TIE) - Einladungsschreiben - Visumverlängerungen.
Bei der Terminanfrage sind die Daten des ausländischen Bürgers anzugeben, zu dem die Auskunft gewünscht wird.
WENN SIE AUSKÜNFTE ZU MEHR ALS EINER ANGELEGENHEIT BENÖTIGEN, MÜSSEN SIE SO VIELE TERMINE BEANTRAGEN, WIE SIE ANFRAGEN STELLEN MÖCHTEN.
Beachten Sie, dass Sie bei Auskünften zu einer dritten Person eine ordnungsgemäße Vertretungsvollmacht vorlegen müssen.
Bevor Sie diesen Termin beantragen, denken Sie daran, dass es über das INTERNET Informationsmöglichkeiten ohne persönliches Erscheinen gibt:
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